| Wartungsvertrag |
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Es gibt verschiedene Arten von Wartungsverträgen. Im ersten Wartungsvertrag wird lediglich der Beginn der Störungsbehebung vereinbart. Sollten Teile benötigt werden, werden diese normal verrechnet (vergünstigt). Im zweiten Wartungsvertrag wird wiederum die Beginnfrist für eine Störungsbehebung vereinbart und benötigte Teile sind im Fixentgelt des Wartungsvertrages inbegriffen. Im dritten Wartungsvertrag (Vollwartungsvertrag) ist alles inbegriffen, man kann hier sogar so weit gehen, dass die gesamte Hard- und Software in einem bestimmten Intervall getauscht wird.
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Sie haben ein Netzwerk, einen einzelnen PC oder Notebook, oder eine Filiale mit der Zentrale vernetzt. Wen nun ein Defekt auftritt, wen rufen Sie an, damit alles schnellstmöglich wieder funktioniert? Genau dafür werden Wartungsverträge gemacht. Man definiert z.B. in einem Wartungsvertrag wie schnell wir als EDV-Unternehmen reagieren müssen, was bei einem Defekt genau passiert und Sie haben für ein Problem nur einen Ansprechpartner.